Die Begriffe „Bio“ und „Öko“ sind seit 1993 gesetzlich geschützt. Wer mit ihnen wirbt, muss die Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Vorgaben der EG-Öko-Verordnung.
Seit 2001 gibt es das staatliche Bio-Siegel. Sechseckig mit dem Schriftzug „Bio“. Es steht für die Kriterien der EG-Öko-Verordnung und definiert Mindestkriterien, die regelmäßig kontrolliert werden.
Bioland, Demeter und Naturland sind Marken, die für gesunde Lebensmittel stehen. Diese Bio-Anbauverbände haben sich selbst verpflichtet sogar deutlich strengere Auflagen als das EU-Recht zu erfüllen. Auch diese werden regelmäßig kontrolliert. Deshalb sind die Produkte der Bio-Anbauverbände unbedingt empfehlenswert.
Es gibt natürlich auch Phantasiekennzeichungnen wie „aus kontrolliertem Anbau“, „naturnah“ oder „integrierter Anbau“… Das klingt gut. es gibt aber zu diesen Kennzeichen keinerlei Kontrolle und daher auch keinerlei Nutzen für den Kunden. Also besser im Regal lassen!